Welchen Preis können Sie für Ihre Immobilie verlangen? Ein Immobiliengutachten ist die wichtigste Voraussetzung, um ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück erfolgreich zu verkaufen. Es gibt aber auch noch andere Anlässe für eine unabhängige Wertermittlung wie Schenkung, Scheidung oder Erbauseinandersetzungen. In manchen Fällen reicht ein Kurzgutachten aus, in anderen ist ein detailliertes Verkehrswertgutachten erforderlich.

Der Wert einer Immobilie hängt von vielen Faktoren ab. Zum einen von der Größe und dem Zustand der Immobilie selbst. Bei einem Haus oder einer Wohnung gehört dazu heute auch die Frage nach der Dämmung und dem Energieverbrauch. Ebenso wichtig ist die Lage – Nachbarschaft, Umfeld, Erschließung durch öffentliche Verkehrsmittel und die Durchschnittspreise dieser Region.

In vielen Fällen reicht ein einfaches Kurzgutachten aus. Darin gibt der Immobiliengutachter auf etwa 15 Seiten eine Einschätzung des Verkehrswertes. Ein solches Gutachten genügt für private Transaktionen ohne Streitigkeiten oder als Orientierung vor einem Verkauf. Denn sowohl ein zu hoher als auch ein zu niedriger Ausgangspreis senken die Chancen auf ein gutes Ergebnis.

Ein vollständiges Verkehrswertgutachten wird immer dann notwendig, wenn Gerichte oder Behörden beteiligt sind. Ein solches Gutachten gemäß der Immobilienwertermittlungsverordnung ist umfangreicher und dauert auch länger. Der Verkehrswertgutachter berücksichtigt dabei zahlreiche Quellen, vom Registerauszug bis zum Protokoll der Eigentümerversammlung. Er stellt detaillierte Berechnungen an. Diese Gutachten sind vor Gericht zugelassen. Sie werden deshalb notwendig bei konfliktreichen Scheidungen, Erbstreitigkeiten oder vor einer Zwangsversteigerung. Aber auch die Bank oder das Finanzamt verlangen in manchen Fällen Verkehrswertgutachten. Bei einer solchen umfangreichen Wertermittlung bleiben keine Fragen offen, was die beste Basis für eine gute Lösung ist.