Hygiene war in der häuslichen Pflege schon immer wichtig. Während der Corona-Pandemie ist sie wichtiger denn je, um eine Übertragung des Virus und anderer Krankheiten zu vermeiden. Leider sind die notwendigen Produkte dafür aufgrund der großen Nachfrage teurer geworden. Die Krankenkassen erstatten deshalb nun einen höheren Betrag für diese Pflegehilfsmittel (Pflegebox): Statt wie bisher 40 Euro können künftig bis zu 60 Euro abgerechnet werden. Dies gilt für alle Pflegebedürftigen der Stufen 1 bis 5 beziehungsweise für deren private Pflegeperson. Folgende Mittel fallen unter diese Regelung:


Die Ausgaben dafür müssen durch Rechnungen nachgewiesen werden, sei es von Apotheken, Onlinehändlern oder Drogerien.

Ausnahmen für den Entlastungsbeitrag

Während der Corona-Pandemie dürfen außerdem die 125 Euro Entlastungsbetrag, auf die alle mit einer Pflegestufe ein Recht haben, teilweise flexibler genutzt werden. Denn es kann sein, dass in der Region gerade gar nicht die Angebote erhältlich sind, die sie sonst nutzen. Pflegebedürftige mit Stufe 1 und ihre Angehörigen dürfen davon beispielsweise auch eine Haushaltshilfe bezahlen. Die anderen sind weiter an die Beschränkungen gebunden. Alle dürfen den Betrag aber drei Monate länger ansparen als bisher. Das heißt konkret: Wer noch einen Rest aus 2019 übrig hat, hat nun bis September 2020 Zeit, diese Summe für eine geeignete Leistung auszugeben.

Allgemeine Hilfen in der Corona-Pandemie

Damit die Bürgerinnen und Bürger die Krise leichter meistern, gibt es außerdem folgende Hilfen:

Für weitere Infos empfehlen wir Ihnen den Beitrag von https://www.pflege.de/pflegende-angehoerige/pflegewissen/faq-coronavirus/ durchzulesen.