Hygiene war in der häuslichen Pflege schon immer wichtig. Während der Corona-Pandemie ist sie wichtiger denn je, um eine Übertragung des Virus und anderer Krankheiten zu vermeiden. Leider sind die notwendigen Produkte dafür aufgrund der großen Nachfrage teurer geworden. Die Krankenkassen erstatten deshalb nun einen höheren Betrag für diese Pflegehilfsmittel (Pflegebox): Statt wie bisher 40 Euro können künftig bis zu 60 Euro abgerechnet werden. Dies gilt für alle Pflegebedürftigen der Stufen 1 bis 5 beziehungsweise für deren private Pflegeperson. Folgende Mittel fallen unter diese Regelung:
- Einmalhandschuhe
- Einmal-Schutzschürzen oder wiederverwendbare Schürzen
- Fingerlinge
- Einmal-Bettschutzeinlagen
- Handdesinfektionsmittel
- Flächendesinfektionsmittel
- Mundschutz
Die Ausgaben dafür müssen durch Rechnungen nachgewiesen werden, sei es von Apotheken, Onlinehändlern oder Drogerien.
Ausnahmen für den Entlastungsbeitrag
Während der Corona-Pandemie dürfen außerdem die 125 Euro Entlastungsbetrag, auf die alle mit einer Pflegestufe ein Recht haben, teilweise flexibler genutzt werden. Denn es kann sein, dass in der Region gerade gar nicht die Angebote erhältlich sind, die sie sonst nutzen. Pflegebedürftige mit Stufe 1 und ihre Angehörigen dürfen davon beispielsweise auch eine Haushaltshilfe bezahlen. Die anderen sind weiter an die Beschränkungen gebunden. Alle dürfen den Betrag aber drei Monate länger ansparen als bisher. Das heißt konkret: Wer noch einen Rest aus 2019 übrig hat, hat nun bis September 2020 Zeit, diese Summe für eine geeignete Leistung auszugeben.
Allgemeine Hilfen in der Corona-Pandemie
Damit die Bürgerinnen und Bürger die Krise leichter meistern, gibt es außerdem folgende Hilfen:
- Familien mit Kindern, die ein Recht auf Kindergeld haben, erhalten einen einmaligen Bonus von 300 Euro pro Kind. Die Summe wird in zwei Tranchen im September und Oktober mit dem Kindergeld ausgezahlt. Sie wird nicht auf Sozialleistungen angerechnet, aber auf den Kinderfreibetrag.
- Alle profitieren davon, dass seit 1. Juli noch bis 31. Dezember ein geringerer Mehrwertsteuersatz gilt: statt 19 nur 16 und statt 7 nur 5 Prozent. Damit sollen Waren und Dienstleistungen günstiger werden.
- Kostenlos herunterzuladen ist jetzt die Corona-Warn-App. Niemand ist verpflichtet, sie anzuwenden, im Fall einer Covid-19-Infektion lassen sich damit aber Kontakte einfacher nachverfolgen. Die Bundesregierung hat Wert darauf gelegt, dass die persönlichen Daten dabei geschützt sind.
Für weitere Infos empfehlen wir Ihnen den Beitrag von https://www.pflege.de/pflegende-angehoerige/pflegewissen/faq-coronavirus/ durchzulesen.